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Schützen Sie aktiv und verantwortungsvoll Ihre Mitarbeiter/-innen und Kunden.

Mit einem Auszug aus dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) vom 15. Dezember 2011 möchten wir Ihnen die Notwendigkeit eines Sozialkonzeptes für Ihr Unternehmen verdeutlichen.

Die Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen sind verpflichtet, die Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen.

Zu diesem Zweck haben Sie Sozialkonzepte zu entwickeln, Ihr Personal zu schulen und die Vorgaben des Anhangs „Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht“ zu erfüllen.

In den Sozialkonzepten ist darzulegen, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll und wie diese behoben werden sollen.